AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

K5 Catering & Feinkost liefert und vermietet ausschließlich zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen. Anderweitigen widersprechenden Geschäftsbedingungen unserer Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese werden nur durch schriftliche Zustimmung und nicht durch Schweigen oder vorbehaltlose Ausführung durch unser Unternehmen Vertragsinhalt. Abweichungen von diesen AGB bedürfen stets der Schriftform. Die Abnahme unserer Leistung gilt als Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 2 Angebot und Preise 

Die uns entstehende Arbeitszeit für die Erstellung eines Angebots und gegebenenfalls die Vermittlung von Räumlichkeiten berechnen wir jeweils mit 55,00 Euro pro Angebotsanfrage. Diese werden mit der Erteilung einer Auftragsbestätigung verrechnet. Unsere Angebote sind freibleibend. Alle ausgewiesenen Preise für Speisen und Getränke in unserer Bankettmappe sowie auf unserer Homepage, sind Abholpreise exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern ein bestelltes Produkt nicht verfügbar ist, weil unser Unternehmen von unserem Lieferanten mit einem dazugehörigen Produkt ohne eigenes Verschulden nicht beliefert worden ist, kann K5 Catering & Feinkost vom Vertrag zurücktreten. Zudem sind durch unser umfangreiches Sortiment Änderungen in der Zusammenstellung der Gerichte genauso wie Preisänderungen möglich. Aus diesem Grunde behalten wir uns den Austausch gegen gleichwertige Waren vor. Servicepersonal, Ausstattungsgegenstände und Transportkosten sind in den Büffet- und Getränkepreisen nicht enthalten. Diese Leistungen werden Ihnen gesondert angeboten und in Rechnung gestellt. Die Korrektur eventueller Druckfehler behalten wir uns vor. Je nach Auftragsvolumen kann eine angemessene Vorauszahlung vereinbart werden. Eine Preiserhöhung durch uns ist berechtigt, sofern sich die dem vereinbarten Preis zugrunde liegenden Löhne und Kosten erhöhen.

§ 3 Mindestbestellwert

Der Mindestbestellwert für jeden Auftrag beträgt 50,00 Euro. Für Bestellungen unter 50,00 Euro berechnen wir einen Aufschlag für Verwaltungs- und Organisationsaufwand in Höhe von 15,00 Euro.

§ 4 Auftragserteilung

Mit Auftragserteilung werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden anerkannt. Ihre Bestellung sollte zur Vermeidung von Übermittlungsfehlern in schriftlicher Form erfolgen. Aufträge gelten nur dann als vereinbart, wenn Sie von uns eine schriftliche Auftragsbestätigung erhalten haben. Bei einem Auftragsvolumen über 150,00 Euro unterbreiten wir Ihnen in der Regel vorab ein schriftliches Angebot, in dem wir Ihnen den spätesten Termin zur Auftragserteilung aufgeben. Bei sehr kurzfristigen Bestellungen behalten wir uns die Berechnung von Mehraufwand vor.

§ 5 Änderungen

Geringfügige Änderungen in unserem Buffet- und Speiseangebot können Saison- und Qualitätsbedingt auftreten.

§ 6 Auslieferung

Die Auslieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse zum vereinbarten Liefertermin. Bei Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Schlechtwettereinbrüchen, Betriebsstörungen, behördlichen Anordnungen, Verkehrsunfall auch durch mit dem des sie beliefernden Fahrzeuges verlängern sich die Lieferzeiten. Wir sind dann um eine zeitnahe Auslieferung bemüht. Aus diesem Grund räumt uns der Kunde eine Toleranz von maximal einer Stunde ein. Der Kunde gewährleistet die Entgegennahme und Prüfung der georderten Waren und quittiert den Erhalt. Eventuelle Unstimmigkeiten sind bei Abnahme auf den Lieferpapieren zu vermerken. Wir behalten uns das Recht der zumutbaren Nachbesserung- und Nachlieferung vor. Sonn- und Feiertags berechnen wir einen pauschalen Aufschlag von 75 Euro. Besonderheiten, die den Auslieferungsort betreffen, wie Baustellen, versteckt gelegene Grundstückseinfahrten, Treppen über drei Etagen sind bei der Bestellung anzugeben.

§ 7 Mängelanzeige 

Der Kunde gewährleistet die Entgegennahme und Prüfung der georderten Waren. Offensichtliche Transportschäden sind sofort beim ausliefernden Mitarbeiter anzuzeigen. Anderweitige Mängel sind K5 Catering & Feinkost unverzüglich telefonisch / persönlich / per Fax unter Hinterlassung einer Telefonnummer anzuzeigen. Dabei gelten unerhebliche Abweichungen der beschriebenen / abgebildeten Produkte von der gelieferten Ware als technisch bedingt und nicht als Mangel. Bei persönlich oder telefonisch angezeigten Mängeln wird sofort besprochen, ob das bemängelte Produkt bis zur Abholung aufzubewahren ist. Sollte die Mängelanzeige per Fax erfolgen, melden wir uns umgehend telefonisch beim Kunden und behalten uns die Vorgehensweise wie bei persönlicher oder telefonischer Mängelanzeige vor. Die gelieferten Speisen sind zum sofortigen Verzehr nach Lieferung bestimmt. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Essenlieferung bis zum Verzehr ordnungsgemäß gelagert wird. Speisereste werden vom Auftragnehmer nicht wieder zurück genommen und müssen vom Auftraggeber ordnungsgemäß entsorgt werden.

§ 8 Gewährleistung

Bei berechtigter Mängelanzeige wird das Entgelt für das gelieferte Produkt nicht erhoben. Sollte der Mangel nachweislich durch unsachgerechte Lagerung bis zum Verzehr erfolgt sein, besteht kein Gewährleistungsanspruch seitens des Kunden.

§ 9 Haftung

Versenden wir Ware oder sonstige Mietgegenstände außerhalb unseres Firmensitzes, geht die Haftung auf den Kunden über, sobald wir die Ware dem Kurier, Frachtführer oder sonstigem Dritten übergeben haben. Bei Warenlieferung mit unseren eigenen Fahrzeugen und Mitarbeitern geht die Haftung bei Übergabe am Bestimmungsort auf den Kunden über.

§ 10 Transportkosten

Die uns entstehenden Fahr- und Abladezeiten berechnen wir mit 35,00 Euro pro Stunde oder nach Absprache. In den 35,00 Euro je Stunde, sind ein Fahrzeug und ein Fahrer enthalten. Bei jeder Lieferung berechnen wir mindestens eine halbe Stunde Transport. Sollten zum Entladen mehrere Kräfte nötig sein, wird der zusätzliche Personalaufwand gesondert angeboten und in Rechnung gestellt.

§ 11 K5-,FinePot;

Der Buffetaufbau ist eine Sonderleistung, die gesondert vereinbart und in Rechnung gestellt wird.

§ 12 Personal

Dienstleistungen von Servicekräften, Buffetkräften, Köchen, Hostessen, Auf- und Abbaupersonal, Hilfskräften, Reinigungskräften, Technikern oder ähnlichem Personal müssen gesondert bestellt und vereinbart werden.

§ 13 Besichtigung vor Ort

Ein Besichtigungstermin vor Ort gilt als Sonderleistung, die gesondert vereinbart und ggf. in Rechnung gestellt wird.

§ 14 Leihgeschirr & Ausstattung

Die Buffetausstattung für kalte Gerichte wie zum Beispiel Platten, Schüsseln oder Kellen sind im Buffetpreis als Leihgeschirr mit enthalten. Speisenwärmer (Chafing Dishes) und Getränkethermen (Thermos oder Pumpkannen) werden zusätzlich berechnet. Preise auf Anfrage. Nach Absprache liefern wir gerne auch in und auf Einweggeschirr.

§ 15 Vertragszweck

Der Kunde darf den Mietgegenstand nur zum vereinbarten Zweck und am vereinbarten Ort nutzen.

§ 16 Abholung von Leihgut

Die Lieferung von Speisen und Getränken erfolgt in und/oder auf Leihbehältern, -platten oder -geschirr. Diese werden nach Vereinbarung möglichst am Folgetag abgeholt. Der Kunde hält die Gegenstände zum vereinbarten Termin und im grob gereinigten Zustand zur Abholung bereit. Die Rücknahme erfolgt zunächst unter Vorbehalt. Exakte Bruch- und Fehlmengen können erst nach erfolgtem Reinigungsprozess ermittelt werden. Fehlende Gegenstände werden dem Kunden zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Bei Beschädigungen an Leihgegenständen wird der Aufwand für Reparatur oder Instandsetzung berechnet. Die entstehende Fahrzeit für die Abholung des Geschirrs, berechnen wir mit 35,00 Euro pro Stunde oder zu einem Festpreis.

§ 17 Zahlungsbedingungen

Der Kunde erhält für das erteilte Auftragsvolumen eine Rechnung. Die Bezahlung durch den Kunden hat innerhalb von 7 Tagen per Überweisung ohne Abzug auf das angegebene Konto zu erfolgen.

  • Bis zu einer Auftragsgröße von 1000,00 Euro werden wir eine Vorauszahlung in Höhe der Hälfte der Gesamtsumme, zahlbar 14 Werktage vor Liefertermin, in Rechnung stellen.
  • Ab einer Auftragsgröße von 1000,00 Euro werden in Höhe der Gesamtsumme mit Auftragsbestätigung fällig. 14 Werktage vor Liefertermin wird ein weiteres fällig. Der Rest wird mit der Abschlussrechnung nach Veranstaltungsende und den gegebenenfalls entstandenen Korrekturen fällig.

Tritt Zahlungsverzug ein, wird der Rechnungsbetrag mit dem üblichen Zinssatz verzinst. Ab der zweiten Mahnung berechnen wir Mahngebühren. Barzahlung ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.

§ 18 Stornierung

Bei Stornierung von bereits erteilten Aufträgen berechnen wir bei Anlieferungen 14 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 33% und 7 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 66%. Bei späterer Stornierung behalten wir uns vor bis zu 100% des Auftragswertes in Rechnung zu stellen. Bei Event-/ Veranstaltungen 21 Tage vor der Veranstaltung 25%, 14 Tage vor der Veranstaltung 50% und 7 Tage vor der Veranstaltung 75 %. Bei Stornierung bis 3 Tage vor der Veranstaltung behalten wir uns vor bis zu 100% des Auftragswertes in Rechnung zu stellen. Sollten aufgrund erteilter Aufträge unsererseits andere Gewerke oder Dienstleistungen beauftragt worden sein und hierfür Stornierungskosten anfallen oder andere Kosten in direktem Zusammenhang angefallen sein, wie u.a. Planungs-, Beschaffungs-, oder Organisationskosten, so können wir Ihnen diese in Rechnung stellen.

§ 19 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns unser Eigentum an allen gelieferten Waren und Transportmitteln vor.

§ 20 Datenschutz

Die Adresse und die Bankdaten werden zur Bearbeitung des zustande gekommenen Vertrages gespeichert. Die Behandlung der Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes.
Sie werden also vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Von uns beauftragte Rechtsanwälte oder Inkassounternehmen gelten nicht als Dritte in diesem Sinne.

§ 21 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter ist Überlingen, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen handelt.

§ 22 Schlussbestimmungen

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur wirksam, sofern sie schriftlich erfolgen. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen des Vertrages zwischen dem Kunden und K5 Catering & Feinkost nicht sein sollten, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Regelungen nicht berührt. An der Stelle der unwirksamen Klauseln soll gelten, was dem gewollten Zweck im legitimen Sinne am nächsten kommt.